Allgemeine Mietbedingungen der Firma Bombastic Johann Sebastian Thanheiser Filmrequisiten
Die „Allgemeine Mietbedingungen der Firma Bombastic Johann Sebastian Thanheiser Filmrequisiten“ (nachfolgend „Bombastic“) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fundusgegenständen zwischen Bombastic und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Geltung der Allgemeinen Mietbedingungen
Die Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen von Bombastic erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Mietbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Vereinbarung ( auch per Email ) darüber getroffen worden ist, welche Gegenstände über welchen Zeitraum zu welchem Mietpreis vermietet werden.
- Für eine Änderung, Streichung oder Ergänzung der Vereinbarungen bedarf es ebenfalls mindestens einer schriftlichen Vereinbarung.
- Mieter, die Unternehmer sind, können Bestellungen und Reservierungen auch über den „Online Fundus“ tätigen. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Gegenstand des Vertrages ist nur die Vermietung des körperlichen Gegenstands. FTA räumt an Mietgegenständen, die nach dem Urhebergesetz geschützt sind, keine Nutzungsrechte ein. Der Mieter ist für die Einholung von für die vorgesehene Nutzung erforderlichen Rechten bei den Berechtigten oder den maßgeblichen Verwertungsgesellschaften selbst verantwortlich.
§ 2 Vertragsinhalt
- Veränderungen an den Mietgegenständen sowie eine Weitervermietung derselben sind nur mit schriftlicher Zustimmung vom Bombastic gestattet.
- Die Mietgegenstände sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und nach dem Gebrauch in mangelfreiem Zustand zurückzugeben.
- Bombastic behält sich vor vom Mieter eine Kaution in der Höhe des Warenwertes zu verlangen und diese bis zur vollständigen Retournierung ohne der Erstattung von Zinsen aufzubewahren .
- Bereitstellung. Bombastic verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt auf seinem Gelände zur Abholung bereitzustellen und dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung zu stellen.
- Der Mieter ist zur fachgerechten Verladung und zum fachgerechten Transport verpflichtet und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Die vom Mieter verwendeten Transportfahrzeuge müssen zum Transport der Fundusgegenstände geeignet und dementsprechend ausgestattet sein. Der Mieter hat auch sicherzustellen, dass ihm eine ausreichende Anzahl an Personen zur Verfügung steht, die zur fachgerechten Verladung und zum fachgerechten Transport geeignet sind.
- Holt Mieter die gemieteten Gegenstände aus nicht von Bombastic zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Termin ab , ohne jedoch vom Mietvertrag zurückzutreten, ist er verpflichtet, für die vereinbarte Mietdauer das volle Mietentgelt zu bezahlen.
- Gewährleistung. Bombastic leistet Gewähr dafür, daß die gemieteten Gegenstände den vom Mieter besichtigten und ausgewählten oder – im Fall der Anmietung ohne Besichtigung – der Beschreibung und dem Photo Online Fundus der Homepage entsprechen.
- Zustellung durch Dritte. Bombastic übernimmt keine Haftung für Schäden die durch die Zustellung einer vom Mieter beauftragten Firma entsteht.
- Versicherung: Die Requsiten sind, sobald sie unsere Firma verlassen nicht versichert. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Requisitenversicherung.
§ 3 Mängelrechte
- Der Mieter muss die Fundusgegenstände spätestens unverzüglich nach deren Überlassung an ihn darauf hin überprüfen, ob sie mangelfrei sind und etwaige Mängel unter Fristsetzung zur Nachbesserung anzeigen. Kommt der Mieter dieser Obliegenheit nicht nach, wird vermutet, dass die Fundusartikel bei Überlassung mangelfrei gewesen sind.
- Am Ende der Mietzeit hat der Mieter einen von ihm ausgefertigten Rücklieferungsschein zu übergeben.
- Bombastic behält sich vor, dem Mieter anstelle der bestellten Fundusgegenstände gleichwertige Ersatzfundusgegenstände zu überlassen, wenn dies unter Berücksichtigung ihrer Interessen für den Mieter zumutbar ist. Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche kann der Mieter in einem solchen Fall nicht geltend machen.
- Werden bei der Rückgabe Beschädigungen oder Verunreinigungen festgestellt, die nicht bereits bei der Übernahme angezeigt wurden, trägt der Mieter die Beweislast, daß diese nicht während der Mietdauer entstanden sind. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig bei Verschlechterung (Beschädigung, Verunreinigung) für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Untergang (Zerstörung, Verlust) für die Kosten der Wiederbeschaffung.
§ 4 Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit dem Tag der Rückgabe an die Bombastic. Abholtag und Rückgabetag werden zusammen als 1 Miettag berechnet.
§ 5 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
- Im Falle der Verletzung ihrer vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) haftet Bombastic auch für leichte Fahrlässigkeit.
- Eine darüber hinausgehende Haftung wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss, etc. ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
- Die Haftung von Bombastic, auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, ist auf den Ersatz des unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt (z.B. kein entgangener Gewinn). Bombastic haftet in dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
- Bei allen Geräten mit mechanischer oder elektrischer Ausstattung übernimmt Bombastic keine Garantie für deren Funktion .Diese werden ausschließlich als Dekorationselemente vermietet.
- Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht.
- Die Haftung von Bombastic für bloße Vermögensschäden (einschließlich entgangenem Gewinn) aus welchem Rechtsgrund auch immer wird im höchstzulässigen Ausmaß ausgeschlossen und ist jedenfalls beschränkt auf das vereinbarte Mietentgelt. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen Bombastic verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der vereinbarten Mietdauer.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Zahlungsbedingungen . Die Mietpreise werden binnen vier Wochen ab Zugang einer Rechung zur Zahlung fällig.Danach werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
- Der Mietpreis versteht sich zuzüglich eines Mehrwertsteuersatzes von 20 Prozent.
§ 7 Erfüllungsort
1 Erfüllungsort ist der Sitz von Bombastic , Würmling 1 3386 Hafnerbach Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich für Handelssachen zuständigen Gerichts in St. Pölten vereinbart.
§ 8 Mietpreis
1 Der Mietpreis wird von Bombastic bei Einlangen der Bestellung festgesetzt und an den Mieter als Kostenvoranschlag per Mail übermittelt.
Bei Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter erhöht sich der Mietpreis prozentuell zur festgelegten Mietdauer.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
15. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
15.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.2. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Dies gilt nicht, wenn zwingende Verbraucherschutzvorschriften einer solchen Anwendung entgegenstehen.
15.3. Vertragssprache ist deutsch.
– Beginn der Widerrufsbelehrung für Verbraucher –
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen, jedoch noch vor dem tatsächlichen Ausleihen der Requisiten. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
bombastic Filmrequisiten, Sebastian Thanheiser, Würmling 1, 3386 Hafnerbach
Email: sebastian@bombastic.at
Widerrufsfolgen Requisitenverleih
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung für Verbraucher –
Hinweise zum Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
Hinweise zu Rückgaben
Die in diesem Abschnitt („Hinweise zu Rückgaben“) genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des obigen Widerrufsrechts.
Kunden werden vor Rückbringung gebeten die Rückgabe beim Anbieter der Verleihrequisiten zu melden, um die Rückgabe anzukündigen.
bombastic Filmrequisiten, Sebastian Thanheiser, Würmling 1, 3386 Hafnerbach
Email: sebastian@bombastic.at
Telefonnummer: +436642315325
Auf diese Weise ermöglichen sie dem Anbieter/Verleih eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
Kunden werden gebeten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Artikel zu vermeiden. Die Artikel sollten nach Möglichkeit in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurück gesendet werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr im Besitz des Verkäufers, sollte eine andere geeigneten Verpackung verwendet werden, um für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.